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29Apr

Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (FRLpHWEV/2021)


Sachsen fördert weiterhin Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen.

Nach dem Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 des Freistaates Sachsen werden jedoch keine neuen Mittel für investive Maßnahmen (Bauvorsorgemaßnahmen) zur Verfügung stehen. Es wird aktuell die Gutachtenerstellung zur privaten Vorsorge und zur Reduzierung des Schadenspotenzials bei Extremereignissen wie Hochwasser, Starkregen/Sturzfluten an Wohngebäuden in Sachsen gefördert.

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude in Sachsen. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung wird über die Sächsische Aufbaubank (SAB) erfolgen. Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare finden Sie hier.

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